Die Regionalen Ansprechpartner*innen am Staatlichen Schulamt Tübingen sind für die Aufgabe der Beratung hinsichtlich möglicher schulischer Lernorte bei einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot zuständig. Wenn die Erziehungsberechtigten die Beschulung bei einem festgestellten Anspruch in einer allgemeinen Schule wünschen, findet eine Bildungswegekonferenz statt. Diese wird federführend von den Regionalen Ansprechpartnern durchgeführt. Die Regionalen Ansprechpartner sind an das Staatliche Schulamt Tübingen abgeordnete Lehrkräfte aus den Schulen.
Arbeitsplatzbeschreibung Regionale Ansprechpartner