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Schulfremdenprüfung HS

Schulfremdenprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses Klasse 9

Die Prüfung dient dem Erwerb des Zeugnisses über den Hauptschulabschluss für Bewerberinnen und Bewerber, die keine öffentliche oder staatlich anerkannte allgemein bildende allgemeine Schule oder kein öffentliches oder staatlich anerkanntes sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit entsprechendem Bildungsgang besuchen. Zudem können Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 des Gymnasiums zugelassen werden, wenn ihre Versetzung gefährdet ist und sie im Falle einer Nichtversetzung ihre bisherige Schule verlassen müssten. Wer den Hauptschulabschluss ohne Note in der Fremdsprache erworben hat, kann sich in diesem Fach einer Prüfung unterziehen. Die Abschlussprüfung für Schulfremde findet in der Regel einmal jährlich zusammen mit der ordentlichen Hauptschulabschlussprüfung statt.
Die Anmeldungen müssen bis zum 01.03. des jeweiligen Kalenderjahres beim Staatlichen Schulamt Tübingen eingehen.

Formulare und Infos

Alle Informationen und Materiailen (u.a. zur Anmeldung zur Schulfremdenprüfung) erhalten Sie auf der Homepage des Kultusministeriums.

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