Lese-Rechtschreibschwäche

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Eine LRS ist eine Teilleistungsstörung, die durch ausgeprägte und nachhaltige Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und / oder des Rechtschreibens gekennzeichnet ist.

Zunächst fördert die Grundschule in einem gestuften pädagogischen Verfahren mit eigenen Mitteln und externer Unterstützung (s. Ablaufplan unten).

Sind alle schulischen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft und sollte sich diese Teilleistungsschwäche so gravierend auf die Psyche der Schülerin oder des Schülers auswirken, dass eine seelische Behinderung droht, können die Eltern beim Landratsamt -Abteilung Jugend- einen Antrag auf außerschulische Förderung (s. unten) stellen. Dieses entscheidet dann nach Abklärung aller Fakten über die außerschulischen Fördermaßnahmen.

Ansprechperson am Staatlichen Schulamt Tübingen
Nicole Krämer, Schulamtsdirektorin
Staatliches Schulamt Tübingen
07071 99902-403
E-Mail: nicole.kraemer@ssa-tue.kv.bwl.de (Öffnet in neuem Fenster)

Weitere Informationen:

Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Verwaltungsvorschrift "Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen".

Download: Vorlage Konferenzbeschluss zum Nachteilsausgleich (Öffnet in neuem Fenster)

Download: Maßnahmen Nachteilsausgleich (Öffnet in neuem Fenster)

Download: Modul C: Schwierigkeiten im Erwerb von Lesen und Rechtschreiben (Öffnet in neuem Fenster) (Landesinstitut für Schulentwicklung)