Eine LRS ist eine Teilleistungsstörung, die durch ausgeprägte und nachhaltige Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und / oder des Rechtschreibens gekennzeichnet ist.
Zunächst fördert die Grundschule in einem gestuften pädagogischen Verfahren mit eigenen Mitteln und externer Unterstützung (s. Ablaufplan unten).
Sind alle schulischen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft und sollte sich diese Teilleistungsschwäche so gravierend auf die Psyche des Schülers auswirken, dass eine seelische Behinderung droht, können die Eltern beim Landratsamt -Abteilung Jugend- einen Antrag auf außerschulische Förderung (s. unten) stellen. Dieses entscheidet dann nach Abklärung aller Fakten über die außerschulischen Fördermaßnahmen.
Ansprechpartnerinnen für Lehrerinnen und Lehrer im Staatlichen Schulamt Tübingen:
Grundschule:
Sandra Pürzl-Wagner
Grundschule am Hechinger Eck, Tübingen
sandra.puerzl-wagner@zsl-rstue.de
Sekundarstufe I:
Ute Schuler
Wilhelm-Hauff-Realschule, Pfullingen
schuler.ute@t-online.de
Christine Wicker
Wilhelm-Hauff-Realschule, Pfullingen
christine.wicker@ssa-tue.kv.bwl.de
Ansprechpartnerin für Eltern:
Landkreis Reutlingen & Tübingen
Rebecca Dausch
Staatliches Schulamt Tübingen
Weitere Informationen:
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Verwaltungsvorschrift "Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen".
Besonderer Förderbedarf - Ablaufplan LRS-Rechenschwäche des SSA 2019
Verwaltungsvorschrift vom 22.08.2008
Vorlage Konferenzbeschluss zum Nachteilsausgleich
Informationen des Landratsamtes Tübingen - Abteilung Jugend - zum Antrag auf Eingliederungshilfe nach §35a
Informationen des Landratsamtes Reutlingen - Kreisjugendamt - zum Antrag auf Eingliederungshilfe nach §35a
Modul C: Schwierigkeiten im Erwerb von Lesen und Rechtschreiben (Landesinstitut für Schulentwicklung)
Unter Service / Formulare und Informationen Schulleitungen finden Sie den aktuellen Erhebungsbogen und einen Ablaufplan unter "Besonderer Förderbedarf".